Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Rechtsanwälte (RVG).
Gerade im Familienrecht – eben durch die trennungsbedingten finanziellen Einbußen – kommt aber oft Verfahrenskostenhilfe oder Beratungshilfe in Betracht, selbst wenn finanzierte Eigenheime vorhanden sind.
Rechtsanwältin Kirsch prüft diese Möglichkeit der Kostenübernahme vom Staat für Sie.

In den anderen Fällen bietet Frau Kirsch eine transparente Kostenstruktur.