Volljährigenunterhalt nicht für Zweitausbildung/Studium:

Das OLG Hamm hat aktuell entschieden, dass die Eltern, die ihrem Kind bereits eine Ausbildung finanziert haben, auch bei guten wirtschaftlichen Verhältnissen nicht verpflichtet sind, dem Kind eine weitere Ausbildung zu finanzieren, wenn das Kind nach Abschluss der Ausbildung keine geeignete Arbeitsstelle findet.

Der Entscheidung lag der Sachverhalt zugrunde, dass die Tochter zunächst eine schulische Ausbildung als Bühnetänzerin absolviert hat, trotz 30 Bewerbungen keine Stelle gefunden hat, dann ihr Abitur mit 1,0 gemacht hatte und ein Studium für Psychologie begonnen hatte. Das Bafög-Amt hatte für das Studium als Zweitausbildung Bafög gewährt und wollte nun das Geld von den Eltern zurück haben, da diese unterhaltspflichtig wären. Das OLG Hamm lehnt mit Beschluss vom 15.5.2018-7 UF 18/18 die Unterhaltspflicht ab.

 

OLG Koblenz, Beschluss vom 22.02.16; 13 WF 22/16 zum nachehelichen Unterhalt/Aufstockungsunterhalt/Krankheitsunterhalt:

Das OLG Koblenz hatte aktuell den Fall zu entscheiden, dass die geschiedene Ehefrau plötzlich nach über 10 Jahren rückwirkend nachehelichen Unterhalt von ihrem Mann verlangt hatte. Obwohl die Ehescheidung 2002 datierte, machte sie nunmehr ab Juli 2014 Unterhalt rückwirkend geltend, mit der Behauptung, dass sie krankheitsbedingt nach der Scheidung nicht erwerbstätig sein konnte und sich ihre finanziellen Verhältnisse nun verschlechtert hätten.

Das OLG hat ausgeführt, dass es zwar unschädlich sei, dass die Ehefrau erst nach über 10 Jahren Unterhalt begehrt, aber die Voraussetzungen des Aufstockungs- /Krankheitsunterhaltes ohne große Lücke bereits zum Zeitpunkt der Scheidung vorgelegen haben müssen.

Diese Voraussetzungen waren vorliegend nicht gegeben, da die geschiedene Ehefrau zwar behauptete, aber nicht nachweisen konnte, dass sie durchgängig seit über 10 Jahren erkrankt war. Dagegen sprach zudem, dass sie erst seit 2013 Erwerbsunfähigkeitsrente erhielt.

Das OLG bestätigte damit die erstinstanzliche Ablehnung des Verfahrenskostenhilfegesuches der Ehefrau mangels Erfolgsaussichten.